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   OLG Naumburg, 06.07.2010 - 2 Ss 85/10   

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https://dejure.org/2010,16195
OLG Naumburg, 06.07.2010 - 2 Ss 85/10 (https://dejure.org/2010,16195)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.07.2010 - 2 Ss 85/10 (https://dejure.org/2010,16195)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 2 Ss 85/10 (https://dejure.org/2010,16195)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung der Schuldfähigkeit bei einer Tatblutalkoholkonzentration von 3,0 Promille

  • blutalkohol PDF, S. 545
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21; StPO § 267 Abs. 1
    Anforderungen an die Darlegung der Schuldfähigkeit bei einer Tatblutalkoholkonzentration von 3,0 Promille

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.03.1991 - 3 StR 470/90

    Indizielle Bedeutung der Tatzeit-BAK

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.07.2010 - 2 Ss 85/10
    Bei Blutalkoholkonzentrationen von 3 g ? und darüber sind die Voraussetzungen des § 20 StGB naheliegend, daher stets zu prüfen und in der Regel auch gegeben (BGH StV 1991, 297).

    Dass der Angeklagte zur Arbeit fahren wollte, ansprechbar war, sich ohne fremde Hilfe bewegen konnte und die Durchführung eines Blutalkoholtests möglich war, schließt eine Aufhebung des Steuerungsvermögens für sich nicht aus (s. BGH StV 1991, 297).

  • BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95

    Schuldunfähigkeit - Seelische Störung - Bewußtseinsstörung - Verminderte

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.07.2010 - 2 Ss 85/10
    Ob die Steuerungsfähigkeit ausgeschlossen ist, muss der Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilen, wobei er neben der errechneten Blutalkoholkonzentration alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu berücksichtigen hat (BGH NStZ 1995, 539).
  • OLG Koblenz, 06.08.2001 - 2 Ss 116/01

    Trunkenheit im Verkehr, Trunkenheitsfahrt, Beweiswürdigung, richterliche

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.07.2010 - 2 Ss 85/10
    Auf einen Sachverständigen kann grundsätzlich nur verzichtet werden, wenn es an den tatsächlichen Grundlagen für das zu erstattende Gutachten fehlt oder das Gericht ausnahmsweise, etwa in einfacheren Fällen der Feststellung und Bewertung der Blutalkoholkonzentration oder sonst bei Vorliegen von besonderem richterlichen Erfahrungswissen auf bestimmten Teilbereichen über die erforderliche besondere Sachkunde verfügt, was dann in der Regel näher darzulegen ist (OLG Koblenz VRS 104, 300; OLG Rostock Beschluss vom 22.03.2001 1 Ss 244/00 -zitiert nach juris-).
  • OLG Rostock, 22.03.2001 - 1 Ss 244/00

    Alkohol und Schuldfähigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.07.2010 - 2 Ss 85/10
    Auf einen Sachverständigen kann grundsätzlich nur verzichtet werden, wenn es an den tatsächlichen Grundlagen für das zu erstattende Gutachten fehlt oder das Gericht ausnahmsweise, etwa in einfacheren Fällen der Feststellung und Bewertung der Blutalkoholkonzentration oder sonst bei Vorliegen von besonderem richterlichen Erfahrungswissen auf bestimmten Teilbereichen über die erforderliche besondere Sachkunde verfügt, was dann in der Regel näher darzulegen ist (OLG Koblenz VRS 104, 300; OLG Rostock Beschluss vom 22.03.2001 1 Ss 244/00 -zitiert nach juris-).
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